Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BetriebsDNA GbR (Timo Schulz & Cedric Reiners, nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Logodesign, Branding sowie damit verbundenen digitalen Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Leistungen, der Umfang und die Vergütung werden im jeweiligen Angebot bzw. Projektauftrag konkret beschrieben.

Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Projektauftrag. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Verzögert sich ein Projekt durch das Ausbleiben notwendiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Mehraufwände, die dadurch entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Änderungen und Korrekturen

Im Projektpreis ist eine Korrekturschleife enthalten. Das bedeutet: Der Auftraggeber hat nach Vorlage des ersten Entwurfs das Recht, einmalig Änderungswünsche zu äußern, die im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs liegen.

Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Der Auftragnehmer weist vor Beginn zusätzlicher Leistungen auf die entstehenden Kosten hin.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung wird nach Fertigstellung und Übergabe des Projekts fällig. Der Auftraggeber erhält nach Projektabschluss eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung in Rechnung zu stellen.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung des Projekts wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das Projekt nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung schriftlich unter Angabe konkreter Mängel ablehnt.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert zu dokumentieren und werden im Rahmen der vereinbarten Nachbesserung behoben.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten in seinem Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Medien als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen schriftlich widerspricht.

Verwendete Drittmaterialien (z.B. Stockfotos, Schriften) unterliegen den jeweiligen Lizenzbestimmungen der Anbieter. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eingesetzte Materialien für den vereinbarten Zweck lizenziert sind.

§ 9 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die trotz Abmahnung nicht behoben wird.

Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vor Projektfertigstellung, ist der bis zur Kündigung erbrachte Leistungsumfang anteilig zu vergüten. Der Auftragnehmer dokumentiert den Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Kündigung nachvollziehbar.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte oder Materialien zur Verfügung gestellt hat.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Auftragnehmers (Geldern).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2025